09. Muss ich alle Belege im Original übersenden?
09.
Nicht grundsätzlich. Es erleichtert unsere Arbeit, denn wir müssen von jedem (!) Beleg einige Daten übernehmen. Je nach Land der Erstattung müssen wir auch für bestimmte Kraftstoff-Belege über 250 Euro und sonstige Belege über 1.000 Euro einen Scan der Rechnung mitsenden.
Am einfachsten ist das, was wir intern scherzhaft als “Schuhkarton-Methode” bezeichnen: Sie sammeln einfach alle Original-Belege in einem Schuhkarton und senden uns diesen zu (Schuhe bitte vorher rausnehmen). Wir prüfen und sortieren dann alle Belege und verwenden das Möglichste….
Grundsätzlich bekommen Sie alle (!) diese Belege nach Abschluss der Erstattungsprozedur zurück. Sie können für Ihre Buchhaltung zwischenzeitlich die Kopien verwenden.
Hinweis 1: Wenn Sie kopieren oder einscannen: achten Sie bitte darauf, dass nichts abgeschnitten oder verdeckt wird. Es muss der ganze Beleg komplett abgebildet werden.
Hinweis 2: Für einige Länder ist die Vorlage aller Rechnungskopien erforderlich.




