11. Welche Belegart kann ich einreichen?
11.
Die Richtlinie zur Umsatzsteuervergütung unterscheidet zwischen folgenden Belegarten:
- Kleinbetragsrechnung (unter150,- €)
– Rechnung (150,- € oder mehr), und
- Einfuhr von Gegenständen
Achtung:
Abrechnungsbelege von Kreditkarten (Zahlungsbestätigungen) gelten nicht als Rechnung.




