Länderliste – Europa:
Für diese Länder gilt die neue Richtlinie der EU, auf die diese Informationen abgestellt sind. Wenn Sie ein deutsches Unternehmen oder ein deutscher Unternehmer mit Umsatzsteuer-ID-Nummer sind und in diesen Ländern Mehrwertsteuern beanspruchen, können wir Ihnen sicher helfen.
Länderliste – Drittländer:
Mit diesen Ländern gibt es Gegenseitigkeitsabkommen, so dass ein Erstattungsantrag bei der jeweiligen nationalen Fianzbehörde gestellt werden kann. Das hier beschriebene Verfahren ist jedoch nicht anwendbar und es gibt – je nach Land – bestimmte Beschränkungen.