Steuer-Bescheinigung
Hier können sie für Ihr Land ein Beispiel (!) der erforderlichen Steuerbescheinigung einsehen. Diese muss für Ihr Unternehmen (mit der gleichen Anschrift wie die Rechnungen) von der zuständigen Finanzbehörde ausgestellt werden und darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Neben der genauen Firmenbezeichnung und Anschrift muss auch die Art der Tätigkeit angegeben sein.
| Schweiz | Achtung: Es kann in manchen Fällen sehr |
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| Liechtenstein | lange dauern, solch eine Steuer- |
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| Hongkong (VR China) | Bescheinigung von Ihrer Finanzbehörde |
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| Israel | zu bekommen (in den USA gut 2 Monate). | |
| Japan | Wir dürfen Ihren Erstattungsantrag | |
| Kanada | auch ohne so eine Steuerbescheinigung |
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| Republik Korea, | zur Fristwahrung des 30. Juni vorlegen, |
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| Libanon | aber ohne Steuerbescheinigung wird er |
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| Norwegen | nicht bearbeitet werden ! | |
| Pakistan | ||
| Vereinigte_Arabische_Emirate_ | ||
| Vereinigte_Staaten_von_Amerika_(USA) | ||
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| Weitere – hier nicht aufgeführte – Länder | Bitte prüfen Sie, ob das Land in der POSITIV-Liste gelistet ist. | |
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