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Diese Angaben müssen in der Steuerbescheinigung mindestens eingetragen sein. Die ausstellende Behörde muss zwingend eine Steuerbehörde sein (keine Handelskammer oder Registeramt) .
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<— Wichtig: Die Gültigkeitsperiode/ das Steuerjahr muß eingetragen werden, als Sie die Ausgaben in Deutschland hatten





