03. Welche Rechnungen und Quittungen kann ich vorlegen?
03. Grundsätzlich alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen, also z.B. Reiseaufwendungen innerhalb Deutschlands (Bahn oder Bus oder Mietwagen), Restaurantbewirtungen von Geschäftsfreunden, Hotelkosten, Taxikosten, Kosten der Präsentation Ihrer Produkte, ggf. Standbau, Katalogkosten, Reinigungskosten oder Personal für die Präsentation, Dekoration, Catering, usw.
(Benzin/Diesel-Kosten nur für Mitgliedsländer der EU).
Nach neuerer Steuergesetzgebung werden bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit Messen nicht mehr mit Mehrwertsteuer berechnet – dann kann die logischerweise auch nicht erstattet werden.




